Rentenberatung mit Engagement und Expertise

Rentenberatung Joachim Kühn

Was ist mein Auftrag?

Als Rentenberater arbeite ich weder für ein Versicherungsunternehmen, noch für die gesetzliche Rentenversicherung. Mein alleiniger Auftraggeber sind Sie als mein Mandant. Ich berate vollkommen unabhängig, die Vertretung Ihrer Interessen ist mein oberstes Anliegen.
 

Was ist mein Hintergrund?

Neben einer abgeschlossenen Ausbildung in der Versicherungswirtschaft habe ich zwei Studiengänge abgeschlossen. Im Jahr 2003 als Diplom-Betriebswirt an der Fachhochschule Köln, sowie im Jahr 2017 als Master of Science Human Ressource Management an der FOM in Frankfurt. 

Beruflich habe ich langjährige Erfahrung in internationalen Beratungshäusern im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung gewonnen. Seit dem Jahr 2011 arbeite ich nun in unterschiedlichen Funktionen im Personalwesen. Hierbei liegt mein Fokus neben der Ruhestandsplanung (gesetzliche Rentenversicherung, betriebliche Altersversorgung auch im Kontext von Altersteilzeit) u. a. auch auf dem Thema Inklusion. Bei meinem aktuellen Arbeitgeber fungiere ich als Inklusionsbeauftragter und kenne mich daher auch im Schwerbehindertenrecht mit Bezug zur gesetzlichen Rentenversicherung aus. 

Wieso bin ich heute Rentenberater? 

Da ich im Unternehmenskontext umfangreiche Erfahrungen im Rahmen der Sozialversicherung erworben habe, verfüge ich über viele Jahre praktische Erfahrung, die für die Tätigkeit als Rentenberater unabdingbar sind. Da der Beratungsbedarf zum Thema "Rente" sehr groß ist und viele Mythen kursieren, wollte ich meine Erfahrung weitergeben. Im Jahr 2023 habe ich mich daher entschlossen auch die theoretische Ausbildung zum gerichtlich zugelassenen Rentenberater zu absolvieren, die ich mit sehr guten Erfolg bei der Management Advisory Heidelberg GmbH (mah) abgelegt habe. 

Die Berufsbezeichnung Rentenberater darf nur von Personen geführt werden, die gem. § 11 (4) RDG im Rechtsdienstleistungsregister registriert sind und eine entsprechende theoretische und praktische Sachkunde nachgewiesen haben. Meine Registrierung erfolgte am 14. März 2024 durch das Oberlandesgericht Frankfurt.


Welche Beratungsleistung dürfen Rentenberater erbringen

Der § 10 (1) Satz 1 Nr. 2 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) regelt in welchem Rahmen Rentenberater tätig werden dürfen, hierzu gehören:

  1. Rentenberatung auf dem Gebiet der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung
  2. Beratung im Rahmen des sozialen Entschädigungsrechts
  3. im Rahmen des übrigen Sozialversicherungs- und Schwerbehindertenrechts mit Bezug zur gesetzlichen Rente
  4. Beratung zur betrieblichen Altersversorgung und berufsständischen Versorgungswerken

Hierbei agieren Rentenberater als unabhängiger Verteter der Interessen ihrer Mandanten. Rentenberater sind an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) gebunden und im Rechtsdienstleistungsregister registriert und sie unterliegen der Aufsicht der Registrierungsbehörde.

Neben der qualifizierten unabhängigen Beratung, vertritt der Rentenberater seine Mandanten im Verwaltungsverfahren gegenüber Behörden oder auch prozessual vor den deutschen Sozial- und Landessozialgerichten.

 

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Ich freue mich darauf, Sie persönlich zu beraten und Ihre Fragen zu beantworten. Kontaktieren Sie mich noch heute für eine maßgeschneiderte Beratung.

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