Meine Dienstleistung biete ich Ihnen unabhängig an, d. h. ich werde weder von der gesetzlichen Rentenversicherung bezahlt, noch von einer privaten Versicherungsgesellschaft. Ich werde in Ihrem Auftrag tätig und habe den Anspruch, dass meine Beratung für Sie ein lohnendes Investment ist. Hierfür zahlen Sie mir ein Honorar. Das Honorar richtet sich nach dem gesetzlichen Vorgaben des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Der Kostenrahmen ergibt sich hierbei je nach Tätigkeit und Komplexität, das Honorar stelle ich in einem unverbindlichen Vorgespräch gerne dar.
Bitte beachten Sie zwei Vorteile:
Können die Beratungskosten durch Dritte getragen werden?
Ja, die Kosten der Rentenberatung oder Prozessvertretung können ggf. durch Ihre Rechtsschutzversicherung übernommen werden. Klären lässt sich dies durch eine Deckungsanfrage bei Ihrem Rechtsschutzversicherer.
Außerdem kommt als Kostenträger auch der Versicherungsträger selbst in Frage. Dies kann der Fall sein, wenn ein Widerspruchs, Klage- oder Berufungsverfahren erfolgreich war (§ 63 SGB X und § 193 SGG).
Wie läuft eine Beratung ab?
In einem ersten unverbindlichen Telefonat (ca. 10 Minuten) erörtern wir Ihren Bedarf und ob ich Ihr richtiger Ansprechpartner bin. In speziellen Fällen kann es sein, dass ich Sie an einen anderen Kollegen verweise, der ggf. eine höhere Expertise für Ihre spezielle Fragestellung hat. Häufig schließt sich an dieses Vorgespräch eine so genannte Erstberatung an.
Was ist eine Erstberatung?
Bei der Erstberatung handelt es sich um eine pauschale, überschlägige mündliche Einstiegsberatung. Diese Beratung ist auf ein Honorar von 190 EUR zzgl. Post- und Telekommunikationspauschale gedeckelt. Die Erstberatung dauert ca. 45-60 Minuten und wird pauschal mit 190 EUR abgerechnet.
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