Renten-News
Auf dieser Seite finden Sie aktuelle Informationen, verständliche Erklärungen und praxisnahe Hinweise zur gesetzlichen Rentenversicherung, zur betrieblichen Altersversorgung (bAV) und zu angrenzenden Vorsorgethemen. Ich halte Sie über wichtige Entwicklungen, Gesetzesänderungen und relevante Urteile auf dem Laufenden – klar, kompakt und unabhängig.
Warum ich das Altersvorsorgedepot ausdrücklich begrüße
Mit dem Altersvorsorgedepot hat die Bundesregierung einen wichtigen Schritt hin zu einer modernen, flexiblen und renditestarken privaten Altersvorsorge getan. Aus meiner Sicht als unabhängiger Rentenberater ist dieses Gesetz eine sehr gelungene Ergänzung zur gesetzlichen Rentenversicherung. Es stärkt die private Altersversorgung und führt die Menschen an den Kapitalmarkt heran.
Endlich ein gefördertes System, mit wenig Komplexität und Kapitalmarktchancen
Die gesetzliche Rentenversicherung bleibt das Fundament der Altersabsicherung. Doch viele Menschen wünschen sich mehr Flexibilität, mehr Transparenz und mehr Renditechancen für ihre private Vorsorge. Genau hier setzt das Altersvorsorgedepot an:
- Kapitalmarktnah, statt in teuren Garantieprodukten gebunden
- Einfach und verständlich, ohne komplizierte Vertragsstrukturen
- Keine Verrentungspflicht, dafür höhere Auszahlungen
- Geringere Kosten, da Standarddepots gedeckelt sind
Damit wird private Vorsorge endlich so gestaltet, wie vor allem Jüngere es sich wünschen. Hinzu kommt eine hohe Förderung.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung ist klar strukturiert und belohnt Eigeninitiative:
- 50 % Förderung auf die ersten 360 €
- 25 % Förderung auf den Eigenbeitrag über 360 € bis 1.800 €
- Maximale Förderung: 540 € pro Jahr
- Kinderzulage: bis zu 300 € pro Kind
Damit ist das neue System deutlich attraktiver als die alte Riester‑Rente.
Beispielrechnung mit 6-%-Rendite
Wenn jährlich 2.340 € in das Depot fließen und das Kapital 30 Jahre lang mit 6 % Rendite arbeitet, ergibt sich:
- Endkapital: ca. 184.000 €
- Eigenleistung: 54.000 €
- Staatliche Förderung: 16.200 €
- Wertzuwachs durch Rendite: ca. 114.000 €
Das zeigt eindrucksvoll, wie stark der Zinseszinseffekt wirkt, wenn man nicht durch Garantien ausgebremst wird.
Fazit & Wunsch
Das Altersvorsorgedepot ist aus meiner Sicht ein Meilenstein der privaten Altersvorsorge:
- Es ergänzt die gesetzliche Rentenversicherung sinnvoll.
- Es ermöglicht echte Vermögensbildung.
- Es ist flexibel, transparent und kosteneffizient.
- Es passt zur modernen Arbeitswelt.
- Es bietet bessere Renditechancen als alle bisherigen geförderten Modelle.
Ich begrüße dieses Gesetz ausdrücklich — weil es Menschen hilft, selbstbestimmt und realistisch für das Alter vorzusorgen. Zu begrüßen wäre noch, wenn auch Einzahlungen des Arbeitgebers in das Depot ermöglicht werden.
Geplante Änderung beim Krankengeld für Teilrentenempfänger
Die Finanzkommission Gesundheit hat 66 Vorschläge erarbeitet
Die Finanzkommission Gesundheit ist ein Expertengremium, welches durch die Bundesgesundheitsministerin Nina Warken eingesetzt wurde, um Maßnahmen zur Stabilisierung der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung zu erarbeiten. Die Vorschläge sollen ab 2027 greifen. Den ersten Bericht können Sie im Internet abrufen. In diesem Beitrag geht es um den Vorschlag Nr. 55.
Was plant die Finanzkommission mit Vorschlag Nr. 55?
Die Kommission schlägt vor, den Anspruch auf Krankengeld bei Bezug einer Teilrente neu zu definieren. Krankengeld soll künftig nur noch den tatsächlich wegfallenden Erwerbsteil ersetzen. Das klingt harmlos – hat aber für alle Teilrentenbezieher (häufig 99,99 %) gravierende Auswirkungen, die neben der Rente auf ein etwaiges Krankengeld angewiesen sind. Der Vorschlag sieht vor, dass der Anspruch auf Krankengeld nur besteht, wenn eine Teilrente von weniger als 2/3 der Vollrente bezogen wird (66,67 %).
Warum würde diese Änderung Teilrentner hart treffen?
Viele Versicherte haben nach einem bereits langem Arbeitsleben ihre Arbeitszeit von Vollzeit reduziert und gleichen dies mit dem Bezug einer Teilrente aus. Sie nehmen weiter am Arbeitsleben teil und zahlen auch weiterhin Beiträge in das Sozialversicherungssystem ein. Wenn bei einer längeren Krankheit (mehr als 6 Wochen) nun kein Krankengeld mehr geleistet wird, müssen die Versicherten nur von ihrer Rente leben. Das Rentenniveau liegt in Deutschland für einen Eckrentner ohne Rentenlücken bei 48 %, wenn nun das Gehalt bzw. das Krankengeld wegfällt, tut sich eine ungeplante Lücke auf. Häufig wird ja weitergearbeitet, weil die Rente alleine noch nicht zum leben reicht und durch das Weiterarbeiten auch noch weiter gesetzlich, betrieblich oder privat vorgesorgt wird. Zwar ist eine Reduzierung der Teilrente praktisch jederzeit möglich, ob man aber gleichzeitig seine Arbeitszeit wieder nach oben anpassen kann ist sehr vom Einzelfall abhängig.
Was sollten gesetzlich versicherte Teilrentner jetzt tun?
Aktuell ist noch nichts zu tun, da es sich lediglich um einen Vorschlag handelt, zu dem noch keine Entscheidung vorliegt. Ich werde für Sie das Thema im Auge behalten.
Wünsche an die Politik
Eine Umsetzung des Vorschlags halte ich für nicht angemessen, da hiermit eine bisher sinnvolle und weit verbreitete Gestaltungsmöglichkeit entwertet wird und gerade Menschen die nicht mehr voll arbeiten können und auf eine fast vollständige Teilrente angewiesen sind benachteiligt. In jedem Fall muss es einen Bestandsschutz für die Fälle geben, die sich für die Teilrente entschieden haben und sich auf den Fortbestand des Krankengeldes verlassen haben.
Die Aktivrente: Arbeiten im Alter wird ab 2026 deutlich attraktiver
Was sich mit der Aktivrente ändert
Mit der Einführung der Aktivrente zum 1. Januar 2026 hat der Gesetzgeber einen wichtigen Schritt getan, um das Weiterarbeiten im Rentenalter attraktiver zu machen. Die neue Regelung richtet sich an Menschen, die die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht haben und weiterhin sozialversicherungspflichtig beschäftigt bleiben möchten. Für diese Gruppe gilt nun ein monatlicher Steuerfreibetrag von bis zu 2.000 Euro auf den Arbeitslohn. Das bedeutet: Wer über die Regelaltersgrenze hinaus arbeitet, kann einen erheblichen Teil seines Einkommens steuerfrei beziehen – zusätzlich zur regulären Altersrente.
Was genau die Aktivrente ist
Die Aktivrente ist keine neue Rentenart, sondern ein steuerlicher Vorteil. Sie soll ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer motivieren, ihre Berufserfahrung weiterhin einzubringen, und gleichzeitig Unternehmen entlasten, die dringend Fachkräfte benötigen. Der Freibetrag wird automatisch vom Arbeitgeber berücksichtigt, sodass kein gesonderter Antrag notwendig ist. Wichtig ist jedoch: Die Aktivrente gilt ausschließlich für Personen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben. Für Selbstständige, Landwirte, Beamte oder Minijobber ist sie nicht vorgesehen.
Welche Vorteile die Aktivrente bietet
Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bedeutet die Aktivrente vor allem eines: mehr Netto vom Brutto. Der steuerfreie Anteil von bis zu 2.000 Euro pro Monat schafft einen deutlichen finanziellen Anreiz, länger im Erwerbsleben zu bleiben. Gleichzeitig bleibt die Altersrente vollständig erhalten, denn die Hinzuverdienstgrenzen wurden bereits 2023 abgeschafft. Wer möchte, kann also ohne Kürzungen der Rente weiterarbeiten und profitiert zusätzlich vom neuen Freibetrag. Auch Arbeitgeber gewinnen: Sie können erfahrene Fachkräfte länger halten und profitieren vom Wissenstransfer innerhalb des Unternehmens.
Arbeiten und Rente beziehen - auch schon vor der Regelaltersgrenze
Viele Menschen möchten bereits vor Erreichen der Regelaltersgrenze in Rente gehen und trotzdem weiterarbeiten. Das ist problemlos möglich. Seit 2023 gibt es keine Hinzuverdienstgrenzen mehr, sodass auch vorgezogene Altersrenten ohne Abzüge mit einem beliebig hohen Einkommen kombiniert werden können. Allerdings gilt hier ein wichtiger Unterschied: Der steuerliche Vorteil der Aktivrente greift erst ab Erreichen der Regelaltersgrenze. Wer früher in Rente geht und weiterarbeitet, profitiert zwar von der Freiheit beim Hinzuverdienst, aber nicht vom Aktivrenten-Freibetrag.
Ein flexibler Übergang in den Ruhestand
Mit der Aktivrente wird der Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand deutlich flexibler. Viele Menschen möchten nicht abrupt aufhören zu arbeiten, sondern ihre Arbeitszeit reduzieren oder ihre Expertise weiterhin einbringen. Die neue Regelung unterstützt genau diesen Wunsch. Sie schafft finanzielle Anreize, sorgt für Planungssicherheit und stärkt gleichzeitig den Arbeitsmarkt. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bedeutet das mehr Freiheit, für Arbeitgeber mehr Stabilität – und für die Gesellschaft insgesamt eine bessere Nutzung wertvoller Berufserfahrung.
